Online-Veranstaltung "ErP 2026 für Ventilatoren – Neue Anforderungen, neue Verantwortungen – sind Sie bereit?" 2026
Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet am 11. Juni 2026 von 9:30 bis 11:00 Uhr und 08. September 2026 von 13:30 bis 15:00 Uhr statt.
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1834 für Ventilatoren definiert sehr klar, wer rechtlich als Ventilatorhersteller gilt – und das ist in vielen Fällen nicht zwangsläufig derjenige, der die einzelnen Komponenten (Motor, Antrieb, Laufrad, aerodynamische Elemente, usw.) produziert. Entscheidend ist vielmehr, wer den finalen Ventilator zusammenbaut und damit als vollständiges Produkt, also als einen Ventilator im Sinne der Verordnung in Verkehr bringt oder in Betrieb. Derjenige ist damit verantwortlich für die vollständige Einhaltung der Anforderungen, Bereitstellung entsprechender Dokumentationen und CE-Kennzeichnung im Sinne dieser Verordnung.
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Hersteller von Wärmepumpen, Kältemaschinen und Lüftungsgeräten, Maschinenbau und Prozesslufttechnik und deren Kunden sowie an Mitarbeiter*innen der BAM und Markaufsicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm .
Jetzt anmelden und dabei sein.

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