Wärmerückgewinnung aus Lüftung ist hocheffiziente regenerative Energie

TGA-Professoren setzen sich für Anerkennung im Gebäudeenergiegesetz ein
Gemeinsame Presseinformation von FGK und RLT-Herstellerverband
Ludwigsburg, 21.08.2023 – Gebäude müssen ausreichend gelüftet werden, sonst drohen Gesundheitsschäden durch Schimmel und unzureichende Luftqualität. Im Winter geht dabei Wärme an die Umgebung „verloren“, sodass die Räume wieder aufgeheizt werden müssen. Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung nutzen Wärme aus der Abluft und sind dadurch besonders energieeffizient. Im zurzeit noch gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die „verlorene“ und durch Wärmerückgewinnung zurückgewonnene Energie als unvermeidbare Abwärme anerkannt. Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des GEG und dem Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung gilt sie hingegen weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme. Dadurch darf die zurückgewonnene Energie nicht auf die vorgesehene Quote von 65 % erneuerbarer Energie angerechnet werden – es sei denn, sie wird über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen.

In einem offenen Brief setzen sich Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird und anteilig auf die 65 %-Quote angerechnet werden kann. Die aktuell vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar. Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der „erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft. Der Anteil an Heizenergie, der aufgrund der Nutzung der Wärmerückgewinnung nicht aufgebracht werden muss, sei anteilig als Bereitstellung von Wärme zu bewerten. Dadurch, dass nur ein geringer Aufwand an Hilfsenergie für Ventilatoren benötigt wird, ist diese Technik im Vergleich zu einer Wärmepumpe etwa dreimal effizienter. Die Treibhausgasemissionen, die im Fall von Wohngebäuden durch Lüftungswärmeverluste verursacht werden, lassen sich mit diesen Anlagen um 49 bis 69 % reduzieren.

Der offene Brief der Professoren für Technische Gebäudeausrüstung zur Anrechenbarkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen als Abwärme und regenerative Energie steht auf www.fgk.de im Bereich Dokumente/Literatur zum Download.








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